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   BVerfG, 08.12.2020 - 1 BvR 117/16   

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https://dejure.org/2020,45591
BVerfG, 08.12.2020 - 1 BvR 117/16 (https://dejure.org/2020,45591)
BVerfG, Entscheidung vom 08.12.2020 - 1 BvR 117/16 (https://dejure.org/2020,45591)
BVerfG, Entscheidung vom 08. Dezember 2020 - 1 BvR 117/16 (https://dejure.org/2020,45591)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Entscheidungen zur menschenunwürdigen Unterbringung von Gefangenen verfassungswidrig

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 103 Abs 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 839 Abs 3 BGB, § 14 Abs 1 RVG
    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Abweisung einer Amtshaftungsklage wegen menschenunwürdiger Haftbedingungen verletzt Anspruch auf rechtliches Gehör sowie Willkürverbot - mangelnde Sachaufklärung des LG zur Größe des Gemeinschaftshaftraums sowie fehlende ...

  • rewis.io

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Abweisung einer Amtshaftungsklage wegen menschenunwürdiger Haftbedingungen verletzt Anspruch auf rechtliches Gehör sowie Willkürverbot - mangelnde Sachaufklärung des LG zur Größe des Gemeinschaftshaftraums sowie fehlende ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1 ; GG Art. 103 Abs. 1
    Verfassungsbeschwerde gegen die Abweisung der Amtshaftungsklage gegen den Freistaat Bayern wegen menschenunwürdiger Unterbringung in Strafhaft (hier: Toilette mit Vorhang ohne feste Abtrennung und Abluft im Haftraum bei Doppelbelegung)

  • datenbank.nwb.de

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Abweisung einer Amtshaftungsklage wegen menschenunwürdiger Haftbedingungen verletzt Anspruch auf rechtliches Gehör sowie Willkürverbot - mangelnde Sachaufklärung des LG zur Größe des Gemeinschaftshaftraums sowie fehlende ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Entscheidungen zur menschenunwürdigen Unterbringung von Gefangenen verfassungswidrig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Menschenunwürdige Unterbringung von Gefangenen in Bayern

  • lto.de (Kurzinformation)

    Unterbringung von Gefangenen: Bayerische Häftlinge mit Verfassungsbeschwerden erfolgreich

  • tp-presseagentur.de (Pressemitteilung)

    Entscheidungen zur menschenunwürdigen Unterbringung von Gefangenen verfassungswidrig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verfassungsbeschwerden gegen menschenunwürdige Haftbedingungen teilweise erfolgreich

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (30)

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2020 - 1 BvR 117/16
    Das Bundesverfassungsgericht hat die hier maßgeblichen Fragen zu Inhalt und Reichweite des Rechts auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 1, 418 ; 22, 267 ; 27, 248 ; 65, 293 ; 70, 288 ; 86, 133 ) und zum Willkürverbot aus Art. 3 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 4, 1 ; 47, 182 ; 62, 189 ; 67, 90 ; 74, 102 ) bereits geklärt.

    a) Art. 103 Abs. 1 GG garantiert den Beteiligten an einem gerichtlichen Verfahren die Gelegenheit, sich zu dem einer gerichtlichen Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt vor Erlass der Entscheidung zu äußern (vgl. BVerfGE 1, 418 ; 84, 188 ; stRspr) und schützt, dass die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen werden (vgl. exemplarisch BVerfGE 86, 133 ).

    Art. 103 Abs. 1 GG schützt allerdings nicht vor falschen Entscheidungen (vgl. BVerfGE 22, 267 ) und legt den Gerichten nicht die Pflicht auf, sich mit jedem Vorbringen in der Entscheidungsbegründung ausdrücklich zu befassen (vgl. BVerfGE 86, 133 ).

    Lediglich wenn im Einzelfall aus besonderen Umständen heraus das Gegenteil deutlich wird, kann eine Verletzung des Anspruches auf rechtliches Gehör festgestellt werden (vgl. BVerfGE 65, 293 ; 70, 288 ; 86, 133 ).

  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66

    Einheitliches Grundrecht

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2020 - 1 BvR 117/16
    Das Bundesverfassungsgericht hat die hier maßgeblichen Fragen zu Inhalt und Reichweite des Rechts auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 1, 418 ; 22, 267 ; 27, 248 ; 65, 293 ; 70, 288 ; 86, 133 ) und zum Willkürverbot aus Art. 3 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 4, 1 ; 47, 182 ; 62, 189 ; 67, 90 ; 74, 102 ) bereits geklärt.

    Art. 103 Abs. 1 GG schützt allerdings nicht vor falschen Entscheidungen (vgl. BVerfGE 22, 267 ) und legt den Gerichten nicht die Pflicht auf, sich mit jedem Vorbringen in der Entscheidungsbegründung ausdrücklich zu befassen (vgl. BVerfGE 86, 133 ).

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist ebenso nicht schon dann verletzt, wenn der Richter zu einer unrichtigen Tatsachenfeststellung im Zusammenhang mit der ihm obliegenden Tätigkeit der Sammlung, Feststellung und Bewertung der von den Parteien vorgetragenen Tatsachen gekommen ist (vgl. BVerfGE 22, 267 ), einem tatsächlichen Umstand nicht die richtige Bedeutung für weitere tatsächliche oder rechtliche Folgerungen beigemessen (vgl. BVerfGE 28, 378 ) oder nicht Beweis erhoben hat (vgl. BVerfGE 27, 248 ).

  • BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2020 - 1 BvR 117/16
    Das Bundesverfassungsgericht hat die hier maßgeblichen Fragen zu Inhalt und Reichweite des Rechts auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 1, 418 ; 22, 267 ; 27, 248 ; 65, 293 ; 70, 288 ; 86, 133 ) und zum Willkürverbot aus Art. 3 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 4, 1 ; 47, 182 ; 62, 189 ; 67, 90 ; 74, 102 ) bereits geklärt.

    Lediglich wenn im Einzelfall aus besonderen Umständen heraus das Gegenteil deutlich wird, kann eine Verletzung des Anspruches auf rechtliches Gehör festgestellt werden (vgl. BVerfGE 65, 293 ; 70, 288 ; 86, 133 ).

  • VerfGH Sachsen, 29.02.2024 - 10-IV-23
    Auch die bloße Behauptung, das Gericht habe einem tatsächlichen Umstand nicht die richtige Bedeutung für weitere tatsächliche oder rechtliche Folgerungen beigemessen oder das Gericht habe es versäumt, (weiteren) Beweis zu erheben, vermag einen Verstoß nicht zu begründen (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. Juni 2023 - Vf. 68-IV-22; Beschluss vom 9. September 2021 - Vf. 222-IV-20; vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. Dezember 2020 - 1 BvR 117/16 - juris Rn. 12; Beschluss vom 15. Februar 2017 - 2 BvR 395/16 - juris Rn. 5 m.w.N.).
  • BVerfG, 18.07.2023 - 1 BvR 600/19

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen in einem

    (1) Die Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts obliegt primär den Fachgerichten, deren Entscheidungen insoweit vom Bundesverfassungsgericht außer auf Verstöße gegen das Willkürverbot (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Oktober 2015 - 2 BvR 2503/14 -, Rn. 9; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. Dezember 2020 - 1 BvR 117/16 -, Rn. 13) nur darauf überprüft werden, ob sie Auslegungsfehler enthalten, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung des von der zugrunde liegenden Amtspflichtverletzung betroffenen Grundrechts (vgl. BVerfGK 7, 120 ; siehe auch BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 26. August 2002 - 1 BvR 947/01 -, Rn. 33), insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs, beruhen.

    Dies gilt grundsätzlich auch für die Auslegung von Art. 34 GG in Verbindung mit § 839 BGB (vgl. dazu BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 5. Oktober 2015 - 2 BvR 2503/14 -, Rn. 9; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. Dezember 2020 - 1 BvR 117/16 -, Rn. 13).

  • OVG Niedersachsen, 30.12.2021 - 1 LA 91/20

    Beseitigungsanordnung für ein ehemaliges Schleusenwärterwohnhaus im Außenbereich,

    Er ist aber verletzt, wenn die Ablehnung eines förmlichen (unbedingt gestellten) Beweisantrags im Prozessrecht keine Stütze mehr findet (stRspr, vgl. nur BVerfG, Beschl. v. 8.12.2020 - 1 BvR 117/16 -, juris Rn. 12 m.w.N.; BVerwG, Beschl. v. 14.8.2017 - 9 B 4.17 -, juris Rn. 6).
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